(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma ProRise Digital – Benjamin Hensel (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers eine Leistung vorbehaltlos ausführt.
(3) Soweit zusätzlich zu diesen AGB weitere vertragliche Regelungen (z. B. individuelle Angebote, Projektverträge oder Leistungsbeschreibungen) in Text- oder Schriftform getroffen wurden, gehen diese im Falle von Widersprüchen diesen AGB vor.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Funnel-Erstellung, Hosting, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Werbung (z. B. Meta- und Google Ads) sowie weiteren digitalen Marketingmaßnahmen an.
(2) Der konkrete vertragliche Leistungsumfang ergibt sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag, den der Auftraggeber mit der Agentur schließt. Diese Dokumente definieren verbindlich, welche Leistungen geschuldet sind.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen der Agentur um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht um Werkverträge. Ein bestimmter Erfolg – z. B. ein konkreter Umsatz oder eine bestimmte Anzahl an Leads – wird nicht geschuldet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung auch auf Standard-Tools, Drittanbieter-Software und KI-basierte Systeme zurückzugreifen (z. B. Webflow, Canva, Zapier, Make, ManyChat, Apify, Google-Produkte). Die Verantwortung für die Nutzung solcher Tools verbleibt – soweit rechtlich zulässig – beim jeweiligen Anbieter.
(5) Die Agentur schuldet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, etwaige rechtliche Vorgaben (z. B. Impressumspflicht, DSGVO, Wettbewerbsrecht) durch eigene rechtliche Beratung sicherzustellen.
(1) Die auf der Website der Agentur präsentierten Angebote und Leistungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder in Textform erklärten Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Auskünfte, Präsentationen, Vorschauen oder erste Entwürfe sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Sie dienen lediglich der Orientierung und stellen noch kein verbindliches Leistungsversprechen dar.
(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot der Agentur sowie etwaigen dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Umsetzung der vereinbarten Leistungen auf Standardsoftware, Templates, vorgefertigte Bausteine und Drittanbieter-Lösungen zurückzugreifen, sofern dies dem Projekterfolg nicht entgegensteht.
(5) Die Agentur ist bemüht, vereinbarte Leistungen zügig und im Sinne des Auftraggebers umzusetzen. Für Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, unvollständiger Inhalte oder Dritteinflüsse (z. B. Hostinganbieter, Plattformfehler, Tool-Ausfälle) haftet die Agentur nicht.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Entscheidungen zeitnah bereitzustellen. Entstehen durch Verzögerungen Mehraufwände oder Wartezeiten, ist die Agentur berechtigt, diese zusätzlich abzurechnen.
(7) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung und Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder in Textform abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entspricht.
(8) Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber auch Teilabschnitte oder Zwischenergebnisse zur vorgezogenen Abnahme vorzulegen, wenn diese in sich abgeschlossen und beurteilbar sind. Solche Teilabnahmen gelten als verbindlich und bilden die Grundlage für nachfolgende Leistungen.
(9) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner Leistungen qualifizierter externer Dienstleister oder Subunternehmer zu bedienen, sofern dadurch die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Die Agentur bleibt in jedem Fall alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers und haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der beauftragten Dritten. Der Einsatz von Subunternehmern unterbleibt, wenn der Agentur erkennbar ist, dass berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(10) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er dies innerhalb der Abnahmefrist unter detaillierter Angabe von konkreten Mängeln schriftlich oder in Textform zu begründen. Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige innerhalb der Frist, so gilt die Leistung als abgenommen.
(11) Mit der Abnahme geht die Verantwortung für die weitere Nutzung, Pflege und Sicherung der Leistung auf den Auftraggeber über, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(12) Einmal abgenommene oder als abgenommen geltende Leistungen können vom Auftraggeber nachträglich nicht mehr als mangelhaft gerügt oder zur Nachbesserung verlangt werden, es sei denn, es lagen Mängel vor, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren.
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur. Eine vereinbarte Pauschale umfasst nur die dort konkret aufgeführten Leistungen. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden gesondert abgerechnet.
(2) Sämtliche Preisangaben gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Höhe der Vergütung, etwaiger Teilzahlungen oder Zahlungsraten sowie deren Fälligkeit ergibt sich aus dem Angebot. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist die gesamte Vergütung bei Vertragsabschluss im Voraus fällig.
(4) Die Vergütung für Hosting-, Pflege- oder Wartungsverträge wird, sofern vereinbart, erstmals unmittelbar nach Projektabnahme bzw. -übergabe für den laufenden Monat fällig. Die weiteren Zahlungen erfolgen anschließend monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
(5) Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen (z. B. weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Seiten, Sonderfunktionen, rechtliche Prüfungen, Tool-Einrichtungen, Supportleistungen) werden nach den vertraglichen Stundensätzen, ersatzweise nach der aktuellen Preisliste der Agentur und hilfsweise nach Maßgabe einer ortsüblichen, angemessenen Vergütung abgerechnet.
(6) Leistungen wie Schulungen, Dokumentationen, Systemeinweisungen oder Support sind nicht standardmäßig Vertragsbestandteil, sondern nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(7) Zahlungen sind sofort fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine angemessene Mahngebühr zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(8) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder auf Rechten wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(9) Die Agentur ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an sämtlichen Leistungen und Arbeitsergebnissen berechtigt, solange offene Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bestehen.
(1) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Drittanbieter-Produkte, -Lizenzen oder -Tools verwendet werden (z. B. Webflow, Canva, Zapier, Make, ManyChat, Apify, Google-Produkte oder vergleichbare Softwarelösungen), gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzregelungen dieser Anbieter. Für deren technische Verfügbarkeit, Preisgestaltung oder Funktionen übernimmt die Agentur keine Haftung.
(2) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, Anpassungen oder Änderungswünsche, die nach Auftragserteilung hinzukommen und nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert abgerechnet. Dies gilt insbesondere für neue Inhaltsbereiche, zusätzliche Seiten, technische Integrationen, rechtliche Prüfungen oder zusätzliche Beratungs- und Supportleistungen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst das Angebot der Agentur eine Korrekturschleife je Projektphase (z. B. Design, Inhalte, technische Umsetzung). Eine Korrekturschleife beinhaltet die gebündelte Umsetzung der vom Auftraggeber innerhalb einer Feedbackrunde mitgeteilten Änderungswünsche. Weitere oder zusätzliche Korrekturschleifen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die vollständige Abklärung aller technischen, gestalterischen und rechtlichen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus. Die Agentur ist berechtigt, die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu erheben.
(2) Leistungsstörungen infolge von höherer Gewalt oder durch von der Agentur oder deren Subunternehmern unverschuldete Betriebsstörungen, etwa durch Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle technischer Infrastruktur, verlängern die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer der Störung.
(3) Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, oder entfällt das objektive Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung bereits vorher nachweislich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die vollständige Navigationsstruktur, relevante Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und Logos, alle Zugangsdaten zu Domains, Hosting, CMS, E-Mail-Systemen oder Werbekonten sowie sämtliche rechtlichen Vorgaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung). Erfolgt die Bereitstellung nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Agentur berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen oder die Arbeiten vorübergehend auszusetzen.
(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für seine Website bzw. Onlineplattform ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen hat. Die Agentur darf und kann solche Rechtstexte weder erstellen noch rechtlich prüfen, da dies nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) unzulässig ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Texte auf eigene Verantwortung anwaltlich erstellen zu lassen oder mit rechtlich geprüften Generatoren zu erzeugen und zu pflegen.
(3) Sämtliche Inhalte, die vom Auftraggeber geliefert oder bereitgestellt werden, müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Nutzungs-, Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte zu verfügen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Materialien wie Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Videos, Animationen oder Tonaufnahmen. Eine rechtliche Prüfung dieser Inhalte durch die Agentur erfolgt nicht. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(4) Sofern vom Auftraggeber Inhalte bereitgestellt werden, die Schutzrechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten sicher und verschlüsselt zu übermitteln. Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch nach Beendigung eines gegebenenfalls bestehenden Wartungs- und Pflegevertrags – hat der Auftraggeber die übergebenen Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, um einen unberechtigten Zugriff auszuschließen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Inhalte in gängigem, unmittelbar nutzbarem digitalen Format bereitzustellen. Mehraufwände durch Inkompatibilität oder Konvertierung werden gesondert abgerechnet.
(7) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige und eigenverantwortliche Datensicherung seiner Inhalte und Systeme zuständig, insbesondere vor Projektbeginn und bei Übergabe. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverluste, soweit diese durch eine zumutbare Sicherung hätten vermieden werden können.
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Inhalte, Angebote, Preise sowie interne Absprachen mit der Agentur gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Agentur einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der von der Agentur angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz entsprechender Fristsetzung, so ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleiben Ansprüche auf Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns.
(2) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Beträge ganz oder teilweise in Verzug, ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nachholt oder wenn sich im Verlauf der Zusammenarbeit herausstellt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist und die Zahlung oder Vertragserfüllung ernstlich in Frage steht.
(4) Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch die Agentur sind bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber angemessen zu vergüten. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, sofern bereits eine Teilleistung erfolgt ist oder eine Vorleistung erbracht wurde.
(1) Die Laufzeit eines Projekts ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Individualvereinbarung. Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern keine fortlaufenden Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, Betreuung, Ads-Management) vereinbart wurden.
(2) Für laufzeitgebundene Leistungen (insbesondere Hosting-, Wartungs-, Pflege- oder Betreuungsverträge) gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei schuldhaft und trotz Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung um mehr als 30 Kalendertage in Verzug befindet oder über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Bei berechtigten Sach- oder Rechtsmängeln der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung grundsätzlich vorrangig ist. Die Agentur hat das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
(2) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Inhalte oder Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Ebenso besteht kein Anspruch bei nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, entfallen insoweit die Mängelrechte.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels oder bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungskonzepten und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentur sämtliche Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen sind nicht automatisch Gegenstand des Vertrages, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, und dürfen vom Auftraggeber weder genutzt noch weitergegeben noch herausverlangt werden.
(2) Jegliche überlassene Unterlagen und Konzepte dienen ausschließlich der Vertragsdurchführung und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden – auch nicht auszugsweise. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur in dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Umfang und nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
(1) Die Parteien behandeln alle Informationen über die Zusammenarbeit vertraulich.
Sämtliche Unterlagen, Gegenstände oder Daten, die von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Vertragserfüllung genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Beendigung des Vertrags oder sobald sie nicht mehr benötigt werden, vollständig zurückzugeben oder zu vernichten. Diese Pflichten gelten auch für Mitarbeiter und beigezogene Dritte.
(2) Für die Durchführung des Vertrags erhebt die Agentur, im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie alle weiteren zur Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder eine entsprechende Einwilligung des Auftraggebers vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
(3) Eine Datenübermittlung in Drittländer außerhalb der EU erfolgt nur dann, wenn hierfür entweder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt, Standardvertragsklauseln abgeschlossen wurden oder eine ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
(4) Die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der DSGVO. Dazu zählen insbesondere: Widerruf erteilter Einwilligungen, Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, deren Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
(5) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder berechtigte Interessen dies erfordern (z. B. steuerrechtliche Vorschriften, Verjährungsfristen).
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern sich aus dem Angebot oder einer Individualvereinbarung nichts anderes ergibt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur. Die Agentur ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
(3) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(4) Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ausgeschlossen. Die Agentur ist dazu nicht verpflichtet und nicht bereit. Diese Klausel gilt nur informatorisch, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.
(1) Die Agentur behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert, wenn technische Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, wenn sich wirtschaftliche Verhältnisse wesentlich verändern, wenn das Leistungsportfolio erweitert wird, wenn organisatorische Abläufe eine Änderung erfordern oder wenn Sicherheitslücken geschlossen werden müssen.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Agentur wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen fristgemäß, bleibt der Vertrag unter Geltung der bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert bestehen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der AGB besteht nicht.
(1) Die Agentur haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet die Agentur nicht, es sei denn, diese Schäden waren bei Vertragsabschluss in ihrer konkreten Form und Höhe vorhersehbar.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Leistungen Dritter (z. B. Hostinganbieter, externe Dienstleister, Software- oder Plattformanbieter) – ist ausgeschlossen, sofern diese auf Wunsch oder im Einflussbereich des Auftraggebers beauftragt oder bereitgestellt wurden. Für Ausfälle oder Fehler solcher externen Systeme haftet die Agentur nicht.
(4) Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte. Der Auftraggeber sichert zu, alle zur Veröffentlichung notwendigen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte) an Texten, Bildern, Videos, Logos oder sonstigen Inhalten zu besitzen.
(5) Der Auftraggeber stellt die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung, der Verletzung von Rechten Dritter oder der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
(1) Sofern die Agentur dem Auftraggeber Hosting-Leistungen anbietet oder vermittelt (z. B. über externe Anbieter wie Webflow, Hostinger, All-Inkl, Netlify etc.), erfolgt die Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung der technischen Infrastruktur ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters. Die Agentur haftet nicht für Serverausfälle, Datenverluste oder andere technische Probleme, die durch den Hostinganbieter oder externe Plattformen verursacht werden.
(2) Die Agentur behält sich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben das Recht vor, Inhalte des Auftraggebers, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, zu deaktivieren oder zu entfernen. Dazu zählen insbesondere volksverhetzende, pornografische, extremistische, gewaltverherrlichende oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Inhalte. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall unverzüglich informiert.
(3) Wünscht der Auftraggeber ein dauerhaftes Hosting durch die Agentur, wird ein entsprechender Wartungs- und Hostingvertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen. Die Agentur kann für regelmäßige Sicherung, Aktualisierung und Pflege zusätzliche Entgelte berechnen, sofern dies nicht im Hauptvertrag enthalten ist
(1) Alle von der Agentur erstellten Werke im Rahmen der Content-Erstellung, insbesondere Designs, Texte, Logos, Grafiken, Bilder, Videos oder sonstige Gestaltungen, unterliegen dem Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final übergebenen Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Entwürfe, Vorschläge, Skizzen oder nicht gewählte Varianten verbleiben im Eigentum der Agentur und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(4) Die Agentur ist berechtigt, auf den erstellten Inhalten und Webseiten einen dezenten Urheberhinweis sowie einen Link zur eigenen Website zu platzieren. Dies gilt auch für von der Agentur gestaltete Logos oder Designelemente, sofern nicht anders vereinbart.